Pflegekassen

Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als weitere Säule der Deutschen Sozialversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.

Um Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist, stellen.

Seit dem 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Ihre Pflegekasse, egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, lässt ein Gutachten erstellen mit dem festgelegt wird, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Weitere Informationen und Vordrucke zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage Ihrer Pflegekasse.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes: www.gkv-spitzenverband.de.