MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf die Gewährung einer Leistung des Pflegeversicherungsgesetzes stellen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – MDK – mit der medizinischen Begutachtung des Antrages.

Der MDK wird in der Regel einen Hausbesuch vornehmen, um zu prüfen, ob Sie pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. In seinem Gutachten macht der MDK der Pflegekasse einen Vorschlag bezüglich der Pflegeeinstufung. Die Entscheidung über die Pflegeeinstufung liegt bei der Pflegekasse. Ferner berät er Sie und die Pflegekasse einzelfallbezogen über die angezeigten Hilfen, Leistungen oder Leistungskombinationen.

Nähere Informationen zum MDK Nordrhein finden Sie hier.