Seniorenrat der Stadt Aachen

Aufgaben und Selbstverständnis des Seniorenrates der Stadt Aachen

In Aachen hat der Seniorenrat als die Interessenvertretung und das Sprachrohr der älteren Mitbürger_innen unserer Stadt eine lange Tradition. Bereits im Jahre 1978 wurde der erste Seniorenbeirat gewählt. Die Mitglieder des derzeitigen Seniorenrats wurden 2022 gewählt und üben ihr Amt bis 2027 aus.

Der Seniorenrat hat die Aufgabe,die Interessen der älteren Generation gegenüber Rat und Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Rat und Verwaltung sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Träger von Alteneinrichtungen im gesamten Bereich der Altenhilfe zu beraten und zu unterstützen,
sich durch Aufklärung und Anregungen um eine sinnvolle Stellung der älteren Menschen in der Gesellschaft und im persönlichen Lebensbereich zu bemühen mit dem Ziel, ihre Aktivität und Selbstständigkeit zu fördern und möglichst lange zu erhalten,
die älteren Mitbürger_innen zur aktiven Mitarbeit in allen Lebensbereichen anzuregen, mitzuarbeiten bei der Vorbereitung von Gemeinschaftsaufgaben und Programmen für ältere Menschen,
an öffentlichen Ausschusssitzungen teilzunehmen, wenn Belange der Senioren berührt werden.
mit anderen örtlichen sowie überörtlichen unt grenzüberschreitenden Seniorenorganisationen zusammen zu arbeiten.
Die Mitglieder des Seniorenrates der Stadt Aachen werden auf Stadtviertelebene (Wahlbezirke) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. In jedem Wahlbezirk werden mindestens zwei Mitglieder gewählt. In Wahlbezirken mit mehr als 4.000 Wahlberechtigen werden drei Mitglieder, in Wahlbezirken mit mehr als 6.000 Wahlberechtigten werden vier Mitglieder und in Wahlbezirken mit mehr als 8.000 Wahlberechtigten werden fünf Mitglieder gewählt. Diese bezirklichen Mitglieder sind Ansprechpersonen zu Altersfragen im jeweiligen Stadtviertel. Alle auf Stadtviertel gewählten bezirklichen Mitglieder bilden in ihrer Gesamtheit den gesamtstädtischen Seniorenrat.

Wahlberechtigt sind alle Einwohner_innen, die in der Stadt Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldet und einen Monat vor dem letzten Wahltag mindestens 60 Jahre alt sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten.

Wesentliche Stütze der Arbeit des Seniorenrates in der Stadt Aachen sind die stadtviertelbezogenen Räte. Sie bilden das Bindeglied zwischen der älteren Bevölkerung auf der einen Seite und den städtischen Gremien auf der anderen.

Die Hauptaufgabe der stadtviertelbezogenen Seniorenräte besteht in ihrer Funktion, als Ansprechperson für die älteren Mitmenschen zur Verfügung zu stehen. Diese Aufgabe erfüllen Sie während der gesamten Wahlperiode von fünf Jahren.

Jede_r Bewohner_in eines Stadtviertels hat damit die Möglichkeit, sich vertrauensvoll mit allen Sorgen und Anregungen an eine gleichaltrige Person zu wenden. Der besondere Vorteil liegt auf der Hand: Es sind keine weiten Wege zurückzulegen, bis man “seine_n” Partner_in gefunden hat - man wohnt im gleichen Bezirk, oft sogar gerade um die Ecke. So fällt auch eine persönliche Kontaktaufnahme nicht so schwer.

Während die stadtviertelbezogenen Seniorenräte ihr Hauptaugenmerk auf die ältere Bevölkerung im Bezirk richten, ist der gesamtstädtische Seniorenrat stärker auf gesamtstädtische Belange und die Gremienarbeit hin orientiert.

Durch ihn werden Angelegenheiten betreut, die nicht nur für den Bezirk, sondern die Gesamtstadt von Bedeutung sind. Dazu gehört die Formulierung von Anträgen und ihre Weiterleitung an die Verwaltung, Einrichtungen der Altenarbeit oder politische Gremien.

www.aachen.de/aelterwerden

Auskünfte über den Seniorenrat erteilt:

Leitstelle "Älter werden in Aachen"
Frau Simone Krauß, Telefon: 0241 / 432 - 56 110
Frau Claudia Höner-Schmitz, Telefon: 0241 / 432 - 56 114
seniorenrat@mail.aachen.de