Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann im Voraus schriftlich festgelegt werden, ob und wie eine hilfsbedürftige Person in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte, wenn sie das selbst nicht mehr entscheiden kann.

Auf diese Weise kann die hilfsbedürftige Person Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Es ist empfehlenswert die Patientenverfügung aufgrund der Beweiskraft schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben. Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich sein. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht an Apparate angeschlossen werden“ oder „wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“ sollten vermieden werden. Vielmehr sollte individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen und welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen werden soll. Es empfiehlt sich, die Einstellung zum Leben und persönliche Wertvorstellungen in die Patientenverfügung aufzunehmen. Darüber hinaus können zur Erläuterung von medizinischen Aspekten Gespräche mit einem Arzt/einer Ärztin hilfreich sein.