Konferenz Alter und Pflege

Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetz NRW richten die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Konferenzen ein. Diese tagen in der Regel zweimal jährlich. Die Konferenzen wirken mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere:

  1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
  2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
  3. die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
  4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
  5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 Anfragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
  6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
  7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und – soweit die Kommunen nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 Gebrauch macht – einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung. 

Die nächste Sitzung findet am 27.05.2025 um 15.00 Uhr im Mediensaal statt.

Hier können Sie die letzte aktuelle Einladung und die Vorlagen herunterladen:

Einladung 27.05.2025

Vorlage 01/2025

Vorlage 02/2025

Vorlage 03/2025

Vorlage 04/2025

Vorlage 04/2025-anlage

Vorlage 05/2025

Vorlage 05/2025-anlage

Vorlage 06/2025

Vorlage 06/2025-anlage

Vorlage 07/2025

Hier können Sie die Niederschriften der letzten Sitzungen herunterladen:

Niederschrift 11.06.2024

Niederschrift 19.11.2024

Niederschrift 27.05.2025