Konferenz Alter und Pflege

Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetz NRW richten die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Konferenzen ein. Diese tagen in der Regel zweimal jährlich. Die Konferenzen wirken mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere:

  1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
  2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
  3. die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
  4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
  5. die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 Anfragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
  6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
  7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und – soweit die Kommunen nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 Gebrauch macht – einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung. 

Die Sitzungen der Konferenz Alter und Pflege finden im Jahr 2024 an folgenden Terminen jeweils um 15.00 Uhr im Mediensaal statt.

11.06.2024

03.09.2024

19.11.2024

Hier können Sie die letzte aktuelle Einladung und die Vorlagen herunterladen:

Einladung 21.11.2023

Vorlage 10/2023

Vorlage 11/2023

Vorlage 12/2023

Vorlage 12/2023 anlage 1

Vorlage 12/2023-anlage 2

Vorlage 13/2023

Vorlage 13/2023-anlage 1

Vorlage 14/2023

Vorlage 15/2023

Hier können Sie die Niederschriften der letzten Sitzung herunterladen:

Niederschrift 17.05.2022

Niederschrift 08.11.2022

Niederschrift 14.03.2023

Niederschrift 23.05.2023

Niederschrift 21.11.2023