Ausbildung und Studium

Die Pflegefachassistenz wird ab dem 1. Januar 2027 bundesweit einheitlich geregelt. Bis dahin gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin die bisherige landesrechtliche Pflegefachassistenzausbildung. Die Ausbildung bietet einen qualifizierten Einstieg in das Berufsfeld und kann zugleich eine gute Grundlage für eine spätere Ausbildung zur Pflegefachkraft sein.

Für wen geeignet? Für Menschen, die einen geregelten, kürzeren Ausbildungsweg in die Pflege suchen und pflegebedürftige Menschen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen unterstützen möchten.

Voraussetzungen: In der Regel ist mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. In Einzelfällen kann auch eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich sein, wenn die Pflegeschule nach den geltenden Vorgaben eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt.

Dauer: Ab 2027 in Vollzeit in der Regel 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenfalls möglich. Bei einschlägiger Berufserfahrung kann die Ausbildungsdauer im Einzelfall verkürzt werden.

Abschluss: Staatliche Abschlussprüfung mit dem Berufsabschluss Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent.

Mehr Informationen:

Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent – MAGS NRW

Gesetzesseite des BMG zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz

Der zentrale Weg in die Pflege führt über die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann. Sie verbindet Unterricht an einer Pflegeschule mit praktischen Einsätzen – insbesondere im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege. Die Ausbildung qualifiziert dazu, pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichen Versorgungssituationen pflegerisch zu begleiten, zu unterstützen und zu versorgen.

Für wen geeignet? Für Menschen, die einen umfassenden Berufsabschluss in der Pflege erwerben und eigenverantwortlich in der pflegerischen Versorgung arbeiten möchten.

Voraussetzungen: In der Regel ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung erforderlich. Auch mit Hauptschulabschluss kann der Zugang möglich sein, zum Beispiel nach einer abgeschlossenen Pflegeassistenzausbildung oder in Verbindung mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Dauer: In Vollzeit in der Regel drei Jahre. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenfalls möglich. Eine abgeschlossene Pflegefachassistenzausbildung kann auf Antrag angerechnet werden und die Ausbildungsdauer verkürzen.

Abschluss: Staatliche Abschlussprüfung mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Mehr Informationen:

Pflegefachfrau / Pflegefachmann – MAGS NRW

Ein primärqualifizierendes Pflegestudium – das heißt ein Studium, das direkt zur Berufszulassung führt – wird an Hochschulen angeboten und verbindet pflegefachliche, praktische und wissenschaftliche Inhalte. Das Studium eröffnet weitere fachliche Entwicklungsmöglichkeiten und kann den Zugang zu spezialisierten Tätigkeitsfeldern erleichtern – etwa in der Pflegewissenschaft, der Pflegepädagogik, im Pflegemanagement oder in erweiterten pflegerischen Rollen.

Für wen geeignet? Für Menschen, die Pflege wissenschaftlich fundiert studieren und zugleich einen berufszulassenden Abschluss erwerben möchten.

Voraussetzungen: In Nordrhein-Westfalen ist in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, zum Beispiel Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Auch für beruflich Qualifizierte ohne Abitur können unter bestimmten Voraussetzungen Zugangswege bestehen.

Dauer: In der Regel sechs bis acht Semester.

Abschluss: Bachelorabschluss sowie staatliche Berufszulassung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann.

Mehr Informationen:

Studienangebote in der Pflege – Hochschulkompass