Weitere Beratung

Eine umfassende und zielgerichtete Beratung ist sowohl für Betroffene als auch für Angehörige in Pflegesituationen von großer Bedeutung. Zur Unterstützung gibt es zahlreiche Beratungsangebote, die Ihnen weiter helfen können:

Eine gesetzliche Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht eingerichtet, wenn volljährige Personen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.

Für die gesetzliche Betreuung kann ein_e Angehörige_r oder auch ein_e hauptberufliche_r oder ehrenamtliche_r Betreuer_in vom Amtsgericht bestimmt werden.

Sofern die hilfsbedürftige Person schon im Vorfeld entsprechende Vollmachten erteilt hat, ist eine spätere gesetzliche Betreuung nicht mehr erforderlich. Nähere Informationen zum Thema „Vollmachten“ finden Sie weiter unten unter dem Reiter "Vorsorge".

Das Amt für Soziales und Senioren der StädteRegion Aachen berät und unterstützt Menschen, die pflegebedürftig sind und in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben möchten und können.

Manchmal reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus oder es besteht keine Pflegeversicherung. Dann kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen seitens des Amtes für Soziales und Senioren Unterstützung geleistet werden; die Gewährung von Hilfen ist immer einkommens- und vermögensabhängig.

Finanzielle Hilfen sind möglich in den folgenden Bereichen:

  • ambulante Pflege in der eigenen Häuslichkeit
  • Finanzierung eines Hausnotrufsystems (bei fehlender Pflegeversicherung)
  • Besuch eines Tagespflegehauses
  • (Mit-)Finanzierung eines fahrbaren Mittagstischs
  • weitere erforderliche individuelle Hilfen.
Kontakt
StädteRegion Aachen
Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen
Ansprechpersonen für den Erstkontakt:
Name Telefon E-Mail
Sandra Rosenstein 0241 / 51 98 - 50 07 E-Mail senden
Karin Branderhorst 0241 / 51 98 - 50 05 E-Mail senden

Das Amt für Soziales und Senioren der StädteRegion Aachen berät und unterstützt Menschen in verschiedenen Lebensphasen und –situationen. Einer der Schwerpunkte ist die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes der stationären Pflege bedürfen, aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um diesen Form der Pflege zu bezahlen, weil kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht oder weil die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Mittel nicht zur Kostendeckung ausreichen.

Die finanzielle Hilfe basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss bei Kurzzeit-, Verhinderungspflege
  • Pflegewohngeld
  • Hilfe zur Pflege / Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung in Einrichtungen (Sozialhilfe)

Bei der Neuaufnahme in eine Pflegeeinrichtung muss in bestimmten Fällen die Notwendigkeit einer stationären Heimunterbringung vorab geprüft werden. Nähere Informationen zu Heimnotwendigkeitsverfahren finden Sie weiter unten.

Kontakt:
StädteRegion Aachen
Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen
E-Mail: Antrag-Heimkosten@staedteregion-aachen.de
Internet: http://www.staedteregion-aachen.de/hilfe-in-pflegeeinrichtungen

 

Kontakt
StädteRegion Aachen
Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen
E-Mail senden
Internet: www.staedteregion-aachen.de
Ansprechpersonen für den Erstkontakt:
Name Telefon Zuständigkeit
Matthias Podschadle 0241 / 51 98 - 50 41 (Buchstabe A – H)
Thomas Malies 0241 / 51 98 - 24 36 (Buchstabe I – R)
Sven Diers 0241 / 51 98 - 50 14 (Buchstabe S – Z)

Heimnotwendigkeitsverfahren

Nach § 65 SGB XII haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5  Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Seit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes III und der Einführung der Pflegegrade ist bei Neuaufnahmen von pflegebedürftigen Personen die Feststellung der Notwendigkeit einer stationären Heimunterbringung erforderlich, wenn sie die Heimkosten nicht oder in absehbarer Zeit (6 Monate) nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können und die zukünftigen Bewohner_innen

  • zum Zeitpunkt der Heimaufnahme jünger als 55 Jahre sind und noch keinen Pflegegrad haben oder über den Pflegegrad 1, 2 oder 3 verfügen,
  • zum Zeitpunkt der Heimaufnahme älter als 54 Jahre sind und über den Pflegegrad 2 verfügen,
  • zum Zeitpunkt der Heimaufnahme zwischen 54 Jahre und 70 Jahre (55 - 69 Jahre) sind und über den Pflegegrad 3 verfügen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung wird das Verfahren zur Feststellung der Notwendigkeit einer stationären Heimunterbringung ab dem 01.01.2025 angepasst. Demnach ist für alle Personen mit dem Pflegegrad 2 eine Prüfung der Heimnotwendigkeit erforderlich, soweit die Heimkosten nicht oder in absehbarer Zeit nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Für Personen mit Pflegegrad 3 bleibt das Verfahren unverändert.

Hierbei sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:
Alter bei der Heimaufnahme Pflegegrad Zuständigkeit
Jünger als 55 Jahre noch kein Pflegegrad oder
Pflegegrad 1 - 3
Landschaftsverband Rheinland
älter als 54 Jahre Pflegegrad 2 StädteRegion Aachen
zwischen 54 und 70 Jahre (55-69 Jahre) Pflegegrad 3 StädteRegion Aachen

In allen übrigen Fällen wird von einer Heimnotwendigkeit ausgegangen.

Kontakt
Landschaftsverband Rheinland
Dezernat Soziales
Dr. Simons Str. 2
50679 Köln
E-Mail: E-Mail senden
StädteRegion Aachen
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen
Ansprechpersonen der StädteRegion Aachen – entsprechend dem Wohnort vor der Heimaufnahme:
Name E-Mail Telefon Zuständigkeit
Simone Kloß-Hoß E-Mail senden 0241 / 5198 - 5024 für Aachen A - D, Eifel, Herzogenrath
Michaela Hensen E-Mail senden 0241 / 5198 - 5067 für Aachen E - H, Alsdorf, Würselen
Jutta Hippich E-Mail senden 0241 / 5198 - 2117 für Aachen I - L, Eschweiler, Stolberg
David Böttger E-Mail senden 0241 / 5198 - 5068 für Aachen M - Z, Baesweiler

Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf die Gewährung einer Leistung des Pflegeversicherungsgesetzes stellen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst Nordrhein – MD – mit der medizinischen Begutachtung des Antrages.

Der MD wird in der Regel einen Hausbesuch vornehmen, um zu prüfen, ob Sie pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. In seinem Gutachten macht der MD der Pflegekasse einen Vorschlag bezüglich der Pflegeeinstufung. Die Entscheidung über die Pflegeeinstufung liegt bei der Pflegekasse. Ferner berät er Sie und die Pflegekasse einzelfallbezogen über die angezeigten Hilfen, Leistungen oder Leistungskombinationen.

Nähere Informationen zum MD Nordrhein finden Sie hier:

In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt 12 Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz. Sie setzen sich ein für die Entwicklung eines bestmöglichen Versorgungsnetzes für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im örtlichen Lebensumfeld. Die Regionalbüros bieteen Selbstständigen, lokalen Initiativen, Ehrenamtler_innen und Nachbarschaftshelfer_innen Beratung und Unterstützung an.

Das Angebot umfasst:

  • Fachliche Beratung und Begleitung von Angeboten, die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige anbieten
  • Fortbildungsangebote für Selbständige, Nachbarschaftshelfer_innen und andere ehrenamtlich tätigen Personen
  • Vernetzung von Menschen, die Unterstützung anbieten und Menschen, die Unterstützung suchen
  • Fachvorträge, Aktionen, Veranstaltungen zu den Themen Pflege, Alter und Demenz

Mehr Informationen zu den Regionalbüros erhalten Sie hier:

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel ist für folgende Regionen zuständig:

  • StädteRegion Aachen
  • Kreis Düren
  • Kreis Euskirchen
  • Kreis Heinsberg
Kontakt
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel
Luisenstr. 35
52477 Alsdorf
Telefon: 02404 / 90 32 78 0
E-Mail: E-Mail senden
Internet: www.alter-pflege-demenz-nrw.de

Selbsthilfebüro der StädteRegion Aachen

Angehörige können sich in Selbsthilfegruppen zusammenschließen, um Erfahrungen auszutauschen und einander Beistand zu leisten. Gemeinsam erreicht man oft mehr als jeder einzelne für sich allein. So lassen sich im Austausch von Erfahrungen wertvolle Informationen gewinnen und Unterstützung und Anteilnahme erfahren. Die Aktivitäten der Selbsthilfe vervollständigen die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung, da sie einen entscheidenden Beitrag zu ganzheitlichem Wohlbefinden und einer Verbesserung der Lebensqualität leisten.

Eine Übersicht über alle Selbsthifegruppen in der StädteRegion Aachen finden Sie unter:

Kontakt
A 53.5 Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst
Selbsthilfebüro der StädteRegion Aachen
Astrid Thiel
Rathausstr. 66, 52222 Stolberg
Telefon: 0241 / 51 98 – 53 19
Fax: 0241 / 5198 – 85 319
E-Mail: E-Mail senden
Internet: www.staedteregion-aachen.de
Sprechzeiten:
Donnerstags: 16:00 und 19:00 Uhr
Freitags: 9:00 und 12:00 Uhr
 

Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe StädteRegion Aachen e.V.

Um eine bessere Unterstützung und eine Stärkung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu ermöglichen, fördern das Land NRW und die Landesverbände der Pflegekassen Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (KoPS). Sie erkennen damit die hohe Belastung pflegender Angehöriger an, die durch ihre Aufgabe oftmals an ihre physischen und psychischen Grenzen kommen.

Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe StädteRegion Aachen befindet sich in der Trägerschaft der Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e.V.

Der Service des KoPS steht allen Bezugspersonen pflegebedürftiger Menschen unabhängig von einer dementiellen Erkrankung offen.

Es informiert und berät über Angebote, berät zum Thema Pflegeselbsthilfe und unterstützt neue Gruppen bei der Gründung und dem Aufbau. Bestehende Pflegeselbsthilfegruppen finden hier Rat und Unterstützung und Zugang zur finanziellen Förderung der Pflegeselbsthilfe in NRW.

Die persönliche Beratung findet telefonisch, persönlich oder per Videochat statt.
Termine können auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart werden.

Den Flyer des Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe StädteRegion Aachen finden Sie hier:

Kontakt
Kontaktbüro PflegeSelbsthilfe in der StädteRegion Aachen
c/o Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e.V.
Claudia Liepertz und Hasan Alagün
Rathausstr. 79, 52222 Stolberg
Telefon: 02402 / 99 76 0 85
E-Mail: E-Mail senden
Internet: www.alzheimergesellschaft-aachen.de

Die Gefahr für ältere Menschen Opfer einer Straftat zu werden, ist statistisch wesentlich geringer als für jüngere Menschen. Diese statistische Größe blieb bisher auch stets konstant. Trotzdem haben gerade ältere Menschen häufig das Gefühl in gewissen Situationen sowie zu bestimmten Tageszeiten, nicht mehr sicher zu sein und Opfer einer Straftat werden zu können. Weil diese Ängste von der Polizei ernst genommen werden, nimmt die Seniorenprävention einen sehr hohen Stellenwert ein.

Seniorenprävention findet schwerpunktmäßig in Form von Informationsveranstaltungen statt. Ehrenamtliche Seniorenberater_innen führen gemeinsam mit dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Aachen Informationsveranstaltungen durch, auf denen ältere Menschen Tipps und Verhaltensempfehlungen erhalten, welche Schutzmaßnahmen sie selbst treffen können, um nicht Opfer einer Straftat zu werden (Stärkung des Eigenschutzgedankens).
Das Beratungsangebot umfasst drei Themenschwerpunkte:

  • Sicherheit im häuslichen Bereich (an der Haustür, Diebstahl und Betrug, Haustürgeschäfte, am Telefon, Enkeltrick, Abwesenheit, der falsche Polizeibeamte etc.)
  • Sicherheit im öffentlichen Raum (Taschen-/Trickdiebstahl, Raub, Geld holen, Kaffeefahrten etc.)
  • Sicherheit im Straßenverkehr (unterwegs zu Fuß, mit Bus, mit Auto etc.)

Bei Interesse an einem Vortrag oder Fragen wenden Sie sich an das Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Aachen.

Kontakt
Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz
Trierer Straße 501
52078 Aachen
Internet: www.aachen.polizei.nrw
Ansprechpersonen:
Name Telefon E-Mail
KHKin Elke Laukamp 0241 / 9577 - 344 38 E-Mail senden
KHK Heiner Schürmann 0241 / 9577 – 344 30 E-Mail senden

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW hat den Zweck die Rechte, Interessen und Bedürfnisse der Menschen die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen,

  • vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und
  • Einhaltung der den Leistungsanbieter_innen obliegenden Pflichten zu sichern.

Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung

  • ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten,
  • deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen,
  • die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und
  • zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen.

Dabei soll es insbesondere kleinere Wohn- und Betreuungsangebote fördern und eine quartiersnahe Versorgung mit Betreuungsleistungen ermöglichen.

Angebote im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
3. Angebote des Servicewohnens
4. ambulante Dienste und
5. Gasteinrichtungen

Für die unterschiedlichen Angebote gibt es im Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Die zuständigen Behörden prüfen die Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erfüllen. Diese Prüfungen erfolgen durch Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen.

Kontakt
StädteRegion Aachen
Amt für Soziales und Senioren
WTG-Behörde
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail senden
Ansprechpersonen für den Erstkontakt
Name Telefon
Andreas Moetz 0241 / 5198 - 2445
Elisa Beutler 0241 / 5198 - 5064