Basisqualifizierung
Pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad steht nach § 45 b SGB XI ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann u.a. für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) eingesetzt werden.
Diese niedrigschwelligen Betreuungsangebot können z.B. erbracht werden von
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen.
- nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder
- sonstigen gewerblichen Anbietern ohne Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI
Die in diesen Angeboten eingesetzten leistungserbringenden Personen müssen mindestens über eine "Basisqualifizierung" verfügen.
Basisqualifizierungen werden z.B. angeboten von:
Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH (BZPG)
in der StädteRegion Aachen
Mauerfeldchen 29
52146 Würselen
Anmeldung unter:
Tel.: 02405 / 40 84 - 135
E-Mail: Anmeldung@bzpg.de
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Malteser Hilfsdienst Aachen
Pfarrheim St. Martinus
Ute Offermann-Wilden
Horbacher Straße 55
52072 Aachen
Tel.: 0241 / 99 73 84 00
E-Mail: Ute.Offermann-Wilden@malteser.org
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Eine Übersicht des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz über Qualifizierungsangebote finden Sie hier.