Basisqualifizierung

Pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad steht nach § 45 b SGB XI ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann u.a. für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) eingesetzt werden.

Diese niedrigschwelligen Betreuungsangebot können z.B. erbracht werden von

- juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen.

- nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder

- sonstigen gewerblichen Anbietern ohne Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI

Die in diesen Angeboten eingesetzten leistungserbringenden Personen müssen mindestens über eine "Basisqualifizierung" verfügen.

 

Basisqualifizierungen werden z.B. angeboten von:

Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH (BZPG)
in der StädteRegion Aachen
Mauerfeldchen 29
52146 Würselen

Anmeldung unter:
Tel.: 02405 / 40 84 - 135
E-Mail: Anmeldung@bzpg.de
Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Malteser Hilfsdienst Aachen
Pfarrheim St. Martinus
Ute Offermann-Wilden
Horbacher Straße 55
52072 Aachen
Tel.: 0241 / 99 73 84 00
E-Mail: Ute.Offermann-Wilden@malteser.org
Nähere Informationen erhalten Sie hier.



Eine Übersicht des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz über Qualifizierungsangebote finden Sie hier.