Testament

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten:

Notariell aufgesetztes Testament
Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt.
Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel nicht aufkommen.

Eigenhändiges Testament
Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort und Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
Das Testament kann zu Hause aufbewahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden.

Gemeinsames Testament von Ehegatten
Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt, mit Ort und Datum versieht und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben.