Kurzzeit- / Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege greift insbesondere in Krisensituationen, z. B. bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person oder nach einem Krankenhausaufenthalt, um sich wieder an die eigene Haushaltsführung zu gewöhnen beziehungsweise den Angehörigen die Zeit für die Vorbereitung einer eventuellen häuslichen Pflege zu ermöglichen.
Erkrankt die Pflegeperson oder fährt sie in Urlaub, dann spricht man von Verhinderungspflege.
Bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist zu unterscheiden zwischen
- eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen und
- solitären Kurzzeitpflegeplätzen
Bei eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen handelt es sich um reguläre Pflegeplätze in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, die – soweit sie nicht mit Personen belegt sind, die auf Dauer in der Einrichtung wohnen – kurzfristig und vorübergehend für Kurzzeitpflegegäste genutzt werden. Alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in der StädteRegion Aachen verfügen über diese Art der Kurzzeitpflegeplätze.
Die vollstationären Einrichtungen vereinbaren ihre jeweiligen Entgelte mit den Pflegekassen. Die AOK Rheinland/Hamburg - als für die StädteRegion Aachen federführender Landesverband der Pflegekassen - veröffentlicht alle drei Monate entsprechende "Preisvergleichslisten". Eine Übersicht über die aktuellen "Preisvergleichslisten" finden Sie hier.
Solitäre Kurzzeitpflegeplätze werden in einer eigenen Einrichtung ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorgehalten und genutzt. Diese Plätze können auch langfristig im Voraus gebucht werden.
Die Einrichtungen vereinbaren ihre jeweiligen Entgelte mit den Pflegekassen. Die AOK Rheinland/Hamburg - als für die StädteRegion Aachen federführender Landesverband der Pflegekassen - veröffentlicht alle drei Monate entsprechende "Preisvergleichslisten". Eine Übersicht über die aktuellen "Preisvergleichslisten" finden Sie hier.
Vollstationäre Pflege
Kann die häusliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen dauerhaft nicht oder nicht mehr gewährleistet werden, dann stellt sich früher oder später die Frage, ob der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung sinnvoll ist. Dort werden die soziale Betreuung und die medizinisch-pflegerische Versorgung umfassend sichergestellt.
Die vollstationären Einrichtungen vereinbaren ihre jeweiligen Entgelte mit den Pflegekassen. Die AOK Rheinland/Hamburg - als für die StädteRegion Aachen federführender Landesverband der Pflegekassen - veröffentlicht alle drei Monate entsprechende "Preisvergleichslisten". Eine Übersicht über die aktuellen "Preisvergleichslisten" finden Sie hier.