Verpflichtende Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die keine Pflegesachleistungen sondern ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen verpflichtend eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu entlasten.

Um Betroffenen die Suche zu erleichtern, hat das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel eine Übersichtsliste mit Anbieter_innen erstellt welche in den einzelnen Regionen aktuell die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI anbieten.

Die Liste finden Sie hier. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.