Heimnotwendigkeitsverfahren
Nach § 65 SGB XII haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Seit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes III und der Einführung der Pflegegrade ist bei Neuaufnahmen von pflegebedürftigen Personen die Feststellung der Notwendigkeit einer stationären Heimunterbringung erforderlich, wenn sie die Heimkosten nicht oder in absehbarer Zeit (6 Monate) nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können und die zukünftigen Bewohner_innen
- noch keinen Pflegegrad haben
- zum Zeitpunkt der Heimaufnahme jünger als 80 Jahre sind und über den Pflegegrad 1 oder 2 verfügen
- zum Zeitpunkt der Heimaufnahme jünger als 70 Jahre sind und über den Pflegegrad 1, 2 oder 3 verfügen
Hierbei sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:
Alter bei Heimaufnahme | Pflegegrad | Zuständigkeit |
Jünger als 55 Jahre | noch kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1 - 3 |
Landschaftsverband Rheinland |
zwischen 54 und 80 Jahre (55-79 Jahre) | noch kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1 - 2 |
StädteRegion Aachen |
zwischen 54 und 70 Jahre (55-69 Jahre) | noch kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1 - 3 |
StädteRegion Aachen |
In allen übrigen Fällen wird von einer Heimnotwendigkeit ausgegangen.
Kontakt:
Landschaftsverband Rheinland
Dezernat Soziales
Dr. Simons Str. 2
50679 Köln
E-Mail: hilfezurpflege@lvr.de
StädteRegion Aachen
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen
Ansprechpersonen – entsprechend dem Wohnort vor der Heimaufnahme:
für Aachen A - D, Eifel, Herzogenrath
Simone Kloss
Tel.: 0241 / 51 98 - 50 24
E-Mail: simone.kloss@staedteregion-aachen.de
für Aachen E - H, Alsdorf, Würselen
Michaela Hensen
Tel.: 0241 / 51 98 - 5067
E-Mail: michaela.hensen@staedteregion-aachen.de
für Aachen I - L, Eschweiler, Stolberg
Jutta Hippich
Tel.: 0241 / 51 98 - 21 27
E-Mail: jutta.hippich@staedteregion-aachen.de
für Aachen M - Z, Baesweiler
David Böttger
Tel.: 0241 / 51 98 - 5068
E-Mail: david.boettger@staedteregion-aachen.de