Gütesiegel der Ombudsperson
Grundanliegen ist es, dass die Menschen, die einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen müssen oder in einer stationären Einrichtung leben, mit Herz versorgt werden. Einrichtungen und Dienste, die sich dieses Ziel in besonderem Maße auf die Fahne geschrieben haben, können das Gütesiegel der Ombudsperson erhalten.
Hierzu wurden sowohl für den stationären Bereich und die solitären Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen als auch für die ambulanten Dienste Richtlinien entwickelt. Das Gütesiegel wird für die Dauer von 4 Jahren verliehen, danach besteht die Möglichkeit, eine Wiederverleihung zu beantragen.
Im Folgenden finden Sie die Richtlinien für die einzelnen Bereiche:
Stationärer Bereich:
Richtlinien stationäre Einrichtungen
Tages- und Kurzzeitpflege:
Richtlinien Tages- und Kurzzeitpflege
Kundenfragebogen Tages- und Kurzzeitpflege
Ambulanter Bereich:
Richtlinien ambulanter Bereich
Kundenfragebogen ambulanter Bereich
An folgende Einrichtungen/ambulante Dienste wurde bislang das Gütesiegel der Ombudsperson verliehen: