Nachbarschaftshilfe
Pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad steht nach § 45 b SGB XI ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann u.a. für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) eingesetzt werden.
Diese niedrigschwelligen Betreuungsangebote können z.B. von Einzelpersonen erbracht werden, die auf der Basis eines freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem persönlichen Bezug ehrenamtlich tätig werden (Nachbarschaftshilfe).
Um diese Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbringen zu können, muss
- die Unterstützung ehrenamtlich erfolgen,
- die Einzelperson mit der anspruchsberechtigten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben und
- eine geeignete Qualifizierung mindestens im Umfang eines Pflegekurses entsprechend § 45 SGB XI nachweisen können.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise wurde die Voraussetzung des Nachweises einer geeigneten Qualifizierung bis zum 31.12.2023 ausgesetzt. Ab 01.01.2024 reicht als Alternative zu einer Qualifizierung im Umfang eines Pflege- und Nachbarschaftshilfekurses die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus.
Weitere Informationen finden sie hier.
Darüber hinaus bietet das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel weitergehende Infoirmationen und Beratung für Personen, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig werden möchten, an.
Kontakt:
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel
Luisenstr. 35
52477 Alsdorf
Tel.: 02404 / 90 32 78 0
E-Mail: aachen-eifel@rb-apd.de
Internet: www.alter-pflege-demenz-nrw.de/regionalbueros/region-aachen-eifel