MD Nordrhein - Medizinischer Dienst Nordrhein
Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf die Gewährung einer Leistung des Pflegeversicherungsgesetzes stellen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst Nordrhein – MD – mit der medizinischen Begutachtung des Antrages.
Der MD wird in der Regel einen Hausbesuch vornehmen, um zu prüfen, ob Sie pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. In seinem Gutachten macht der MD der Pflegekasse einen Vorschlag bezüglich der Pflegeeinstufung. Die Entscheidung über die Pflegeeinstufung liegt bei der Pflegekasse. Ferner berät er Sie und die Pflegekasse einzelfallbezogen über die angezeigten Hilfen, Leistungen oder Leistungskombinationen.
Nähere Informationen zum MD Nordrhein finden Sie hier.