Ambulante Pflegedienste

Unterstützung bei der Pflege bieten vor allem die ambulanten Pflegedienste an. Sie können sowohl bei der Grundpflege als auch bei der Behandlungspflege Familienangehörige oder andere Personen ergänzen und unterstützen.

Zu den Tätigkeiten im Rahmen der Grundpflege gehören Hilfeleistungen im Bereich der Körperpflege (z.B. waschen, duschen, baden, Haut-/Haar-/Mundpflege), der Ernährung (z.B. mundgerechtes Zubereiten von Mahlzeiten, Essen reichen) und der Mobilität (z.B. aufstehen, lagern, Zubettgehen, Treppensteigen).

Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und umfasst beispielsweise die Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Injektionen, das Anlegen von Kompressionsverbänden etc..

Jeder ambulante Dienst bietet die Grund- und Behandlungspflege an. Ein Teil der Dienste bietet auch ein erweitertes Leistungsspektrum wie z.B. hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen an.

Hinweis:
Die ambulanten Pflegedienste sind unter der Stadt/Gemeinde eingestellt, in der sie ihren Sitz haben. Das Versorgungsgebiet umfasst jedoch meistens auch die umliegenden Städte und Gemeinden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den einzelnen Pflegediensten.