Wohngemeinschaften

In einer Wohngemeinschaft leben mehrere Personen in einer gemeinsamen Wohnung zusammen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

In der Regel teilt sich die Gemeinschaft zentrale Räumlichkeiten, zum Beispiel eine große Küche, einen Wäscheraum und einen Gemeinschaftsraum. Gleichzeitig erhält jede in der Wohngemeinschaft lebende Person mindestens ein eigenes Zimmer, häufig mit eigenem Bad. Die Ausstattung hängt jedoch von der jeweiligen Gemeinschaft ab.

Es gibt Wohngemeinschaften für Menschen die

  • überwiegend selbstständig und ohne umfassende Hilfestellung leben können
  • überwiegend pflegebedürftige sind
  • an Demenz erkrankt sind
  • Intensiv-Pflege benötigen.

Die Wohngemeinschaften sprechen vor allem Menschen an, die nicht alleine zu Hause leben möchten oder Unterstützung im Alltag benötigen. Für Menschen mit hohem Pflegebedarf oder Demenz gibt es besondere Wohngemeinschaften, die den speziellen Bedürfnissen gerecht werden. Die Bewohner_innen müssen jedoch nicht zwingend pflegebedürftig sein.

Wohngemeinschaften schaffen Geselligkeit und bieten gleichzeitig einen persönlichen Rückzugsraum. Viele Bewohner_innen schätzen neben dem Miteinander die Freiheiten, die sie in einer Wohngemeinschaft haben.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine Lebens- und Wohnform, die „mehr“ ist als Betreutes Wohnen und „weniger“ als das Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Sie können in zwei Kategorien unterschieden werden:

Selbstverantwortete Wohngemeinschaften:
Hier beschaffen sich betreuungs- und/oder pflegebedürftige Menschen gemeinsam und eigenverantwortlich Wohnraum sowie die nach ihren Bedürfnissen erforderlichen hauswirtschaftlichen, pflegerischen und betreuerische Dienstleistungen.

Diese Leistungen können von hauswirtschaftlichen Hilfen bis zu den Leistungen ambulanter Betreuung und Pflege reichen. Der wesentliche Unterschied zu Pflegeeinrichtungen ist, dass kein „Träger“ die Gesamtorganisation und -verantwortung für das Wohnen und die Dienstleistungen übernimmt. Entscheidendes Kriterium für das Leben und Wohnen in einer solchen Wohngemeinschaft ist die Selbstbestimmung der dort lebenden Menschen in Bezug auf die Gestaltung ihres Lebensumfeldes.

Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften:
Hier ist ein professionelles Angebot - in der Regel ein ambulanter Pflegedienst - als organisatorisches Rückgrat der Wohngemeinschaft tätig. Die Bewohner_innen schließen einen Mietvertrag ab und die hauswirtschaftlichen, pflegerischen und betreuerischen Dienstleistungen werden durch die zentrale Stelle mit einem oder mehreren ambulanten Anbieter_innen vereinbart.

Erkundigen Sie sich vor dem Einzug über die vertraglichen Regelungen des jeweiligen Angebotes.