Konferenz Alter und Pflege
Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetz NRW richten die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Konferenzen ein. Diese tagen in der Regel zweimal jährlich. Die Konferenzen wirken mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Hierzu gehören insbesondere:
- die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
- die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
- die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
- die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
- die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 Anfragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
- die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
- die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und – soweit die Kommunen nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 Gebrauch macht – einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.
Die Sitzungen der Konferenz Alter und Pflege finden im Jahr 2024 an folgenden Terminen jeweils um 15.00 Uhr im Mediensaal statt.
11.06.2024
03.09.2024
19.11.2024
Hier können Sie die letzte aktuelle Einladung und die Vorlagen herunterladen:
Hier können Sie die Niederschriften der letzten Sitzungen herunterladen: