Nachbarschaftshilfe

Pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad steht nach § 45 b SGB XI ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann u.a. für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) eingesetzt werden.

Diese niedrigschwelligen Betreuungsangebote können z.B. von Einzelpersonen erbracht werden, die auf der Basis eines freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem persönlichen Bezug ehrenamtlich tätig werden (Nachbarschaftshilfe).

Um diese Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbringen zu können, muss

  • die Unterstützung ehrenamtlich erfolgen,
  • die Einzelperson mit der anspruchsberechtigten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht als Pflegeperson angegeben oder angezeigt sein,
  • die Einzelperson nicht mit der anspruchsberechtigten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und
  • die Einzelperson eine geeignete Qualifizierung mindestens im Umfang eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses entsprechend § 45 SGB XI nachweisen kann oder bestätigt, dass sie das von den Servicestellen des Landes NRW zur Verfügung gestellte Informationsangebot zur Nachbarschaftshilfe kennt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Manchmal kennen die Pflegebedürftigen jedoch keine Nachbarschaftshelfer_innen, die sie unterstützen können. Gleichzeitig gibt es Interessent_innen für ehrenamtliches Engagement, die nicht wissen, wo sie helfen können.

Daher hat das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Region Aachen/Eifel das Projekt "Nachbarschaftshilfe-Matching“ initiiert, um hilfesuchende mit hilfebietenden Menschen zusammenzubringen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Kontakt:
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel
Luisenstr. 35
52477 Alsdorf
Tel.: 02404 / 90 32 78 0
E-Mail: aachen-eifel@rb-apd.de
Internet: www.alter-pflege-demenz-nrw.de/regionalbueros/region-aachen-eifel