Basisqualifizierung
Pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad steht nach § 45 b SGB XI ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann u.a. für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) eingesetzt werden.
Diese niedrigschwelligen Betreuungsangebot können z.B. erbracht werden von
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen.
- nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder
- sonstigen geweblichen Anbietern ohne Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI
Die in diesen Angeboten eingesetzen leistungserbringenden Personen müssen mindestens über eine "Basisqualifizierung verfügen".
Eine Übersicht des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz über aktuelle Qualifizierungsangebote finden Sie