WTG-Behörde der StädteRegion Aachen

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW hat den Zweck die Rechte, Interessen und Bedürfnisse der Menschen die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen,

  • vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und
  • Einhaltung der den Leistungsanbieter_innen obliegenden Pflichten zu sichern.

Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung

  • ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten,
  • deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen,
  • die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und
  • zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen.

Dabei soll es insbesondere kleinere Wohn- und Betreuungsangebote fördern und eine quartiersnahe Versorgung mit Betreuungsleistungen ermöglichen.

Angebote im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
3. Angebote des Servicewohnens
4. ambulante Dienste und
5. Gasteinrichtungen

Für die unterschiedlichen Angebote gibt es im Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Die zuständigen Behörden prüfen die Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erfüllen. Diese Prüfungen erfolgen durch Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen.

Kontakt:
StädteRegion Aachen

Amt für Soziales und Senioren
WTG-Behörde
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: WTG-Behörde@staedteregion-aachen.de

Ansprechpersonen für den Erstkontakt:
Jürgen Geis
Telefon: 0241 / 5198 - 2445

Claudia Küpper
Telefon: 0241 / 5198 - 5039

Veröffentlichungen:
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für 2021 und 2022