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seit 30.08.2005
seit 30.08.2005
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf die Gewährung einer
Leistung des Pflegeversicherungsgesetzes stellen, beauftragt die
Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – kurz MDK
genannt – mit der medizinischen Begutachtung des Antrages.
Der MDK wird in der Regel einen Hausbesuch vornehmen, um zu prüfen,
ob Sie pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. In seinem Gutachten
macht der MDK der Pflegekasse einen Vorschlag bezüglich der
Pflegeeinstufung. Die Entscheidung der Pflegeeinstufung liegt bei der
Pflegekasse. Ferner berät er Sie und die Pflegekasse einzelfallbezogen
über die angezeigten Hilfen, Leistungen oder Leistungskombinationen.
Kontakt
Amt für Altenarbeit der StädteRegion Aachen
| Mauerfeldchen 29 52146 Würselen |
|
| 0241 / 51 98 - 54 27 | |
| 0241 / 51 98 - 54 30 | |
| info@pflege-aachen.de |
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10.08.2010 08:25
26.07.2010 09:34
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