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seit 30.08.2005
seit 30.08.2005
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf die Gewährung einerLeistung des Pflegeversicherungsgesetzes stellen, beauftragt diePflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – kurz MDKgenannt – mit der medizinischen Begutachtung des Antrages.
Der MDK wird in der Regel einen Hausbesuch vornehmen, um zu prüfen,ob Sie pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. In seinem Gutachtenmacht der MDK der Pflegekasse einen Vorschlag bezüglich derPflegeeinstufung. Die Entscheidung der Pflegeeinstufung liegt bei derPflegekasse. Ferner berät er Sie und die Pflegekasse einzelfallbezogenüber die angezeigten Hilfen, Leistungen oder Leistungskombinationen.
Kontakt
Amt für Altenarbeit der StädteRegion Aachen
| Mauerfeldchen 29 52146 Würselen | |
| 0241 / 51 98 - 54 27 | |
| 0241 / 51 98 - 54 30 | |
| info@pflege-aachen.de |

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