Heimnotwendigkeitsverfahren

Nach § 65 SGB XII haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5  Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Seit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes III und der Einführung der Pflegegrade ist bei Neuaufnahmen von pflegebedürftigen Personen die Feststellung der Notwendigkeit einer stationären Heimunterbringung erforderlich, wenn sie die Heimkosten nicht oder in absehbarer Zeit (6 Monate) nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können und die zukünftigen Bewohner_innen

  • zum Zeitpunkt der Heimaufnahme jünger als 55 Jahre sind und noch keinen Pflegegrad haben oder über den Pflegegrad 1, 2 oder 3 verfügen,
  • zum Zeitpunkt der Heimaufnahme älter als 54 Jahre sind und über den Pflegegrad 2 verfügen,
  • zum Zeitpunkt der Heimaufnahme zwischen 54 Jahre und 70 Jahre (55 - 69 Jahre) sind und über den Pflegegrad 3 verfügen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung wird das Verfahren zur Feststellung der Notwendigkeit einer stationären Heimunterbringung ab dem 01.01.2025 angepasst. Demnach ist für alle Personen mit dem Pflegegrad 2 eine Prüfung der Heimnotwendigkeit erforderlich, soweit die Heimkosten nicht oder in absehbarer Zeit nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Für Personen mit Pflegegrad 3 bleibt das Verfahren unverändert.

Hierbei sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

Alter bei Heimaufnahme Pflegegrad Zuständigkeit
Jünger als 55 Jahre noch kein Pflegegrad oder
Pflegegrad 1 - 3
Landschaftsverband Rheinland
älter als 54 Jahre Pflegegrad 2 StädteRegion Aachen
zwischen 54 und 70 Jahre    (55-69 Jahre) Pflegegrad 3 StädteRegion Aachen

 
In allen übrigen Fällen wird von einer Heimnotwendigkeit ausgegangen.


Kontakt:
Landschaftsverband Rheinland
Dezernat Soziales
Dr. Simons Str. 2
50679 Köln
E-Mail:  hilfezurpflege@lvr.de

 

StädteRegion Aachen
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen

Ansprechpersonen – entsprechend dem Wohnort vor der Heimaufnahme:
für Aachen A - D, Eifel, Herzogenrath
Simone Kloß-Hoß
Tel.: 0241 / 51 98 - 50 24
E-Mail: simone.kloss@staedteregion-aachen.de

für Aachen E - H, Alsdorf, Würselen
Michaela Hensen
Tel.: 0241 / 51 98 - 5067
E-Mail: michaela.hensen@staedteregion-aachen.de

für Aachen I - L, Eschweiler, Stolberg
Jutta Hippich
Tel.: 0241 / 51 98 - 21 27
E-Mail: jutta.hippich@staedteregion-aachen.de

für Aachen M - Z, Baesweiler
David Böttger
Tel.: 0241 / 51 98 - 5068
E-Mail: david.boettger@staedteregion-aachen.de