Vollmacht

Die Vollmacht ermöglicht hilfsbedürftigen Personen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.In einer Vollmacht können eine oder mehrere Personen des Vertrauens benannt werden, die bereit sind, im Bedarfsfall für die hilfsbedürftige Person zu handeln.

Mit der Erstellung einer Vollmacht legen die Personen selbst fest, wer welche Angelegenheiten regeln soll. Wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen, dann muss eine entsprechende Vertretungsregelung bedacht werden.

Ohne Vollmacht können selbst Angehörigen im Rechtsverkehr keine rechtsverbindlichen Erklärungen für die Betroffenen abgeben.