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Betreuung

Das Betreuungsgesetz ist 1992 in Kraft getreten und hat erhebliche Verbesserungen für volljährige Mitbürger und Mitbürgerinnen, die vorher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, gebracht. Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen können.

Häufig benötigen ältere Menschen, deren Handlungs- und Entscheidungsfreiheit aufgrund demenzieller Veränderungen erheblich eingeschränkt ist, eine gesetzliche Betreuung.

Die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin stellt keine Entrechtung dar. Sie hat nicht zur Folge, dass der oder die Betreute geschäftsunfähig wird. Betreuer und Betreuerinnen dürfen nur für den Aufgabenbereich bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist.

Die Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen informiert über die Bedeutung und den Umfang von gesetzlicher Betreuung, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Sie berät und unterstützt bei allen Fragestellungen und Problemen, die im Vorfeld oder während einer gesetzlichen Betreuung auftauchen können. Die Betreuungsstelle ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten zu beglaubigen (gebührenpflichtig).

Ergänzend zur Betreuungsstelle in der StädteRegion Aachen informieren auch die Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen über betreuungsrechtliche Fragen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Betreuungsvereine sind ehrenamtliche Vereine die oft unter einem Dach eines Wohlfahrtsverbandes tätig sind. Eine ihrer weiteren Aufgaben ist das Werben von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen und die Unterstützung dieser bei ihrer Arbeit. Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen gibt jährlich ein Programm zur Fort- und Weiterbildung für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen sowie Interessierte heraus.

Bei Fragen zur gesetzlichen Betreuung, Schwierigkeiten mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Interesse an der ehrenamtlichen Übernahme einer gesetzlichen Betreuung melden Sie sich bei:


Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
- Betreuungsstelle in der StädteRegion Aachen-
Zollernstraße 10, 52070 Aachen
Ansprechpartnerin: Astrid Alt
Telefon: 0241 / 5198-2350, Fax: 0241 / 5198-2673
E-Mail: astrid.alt@staedteregion-aachen.de

 

Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen:

 

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.
-Betreuungsbüro Alsdorf-
Bodelschwinghweg 4, 52477 Alsdorf
Ansprechpartnerin: Frau Pitz
Telefon: 02404 / 949 514, Fax: 02404 / 949 522
E-Mail: pitz@diakonie-aachen.de

 

SkF - Sozialdienst katholischer Frauen Eschweiler e. V.
-Betreuungsverein-
Peilsgasse 1 - 3, 52249 Eschweiler
Telefon: 02403 / 60918-0, Fax: 02403 / 60918-99
E-Mail: m.leuchter@skf-eschweiler.de

 

SkF - Sozialdienst katholischer Frauen Stolberg e. V.
-Betreuungsverein-
Birkengangstraße 5, 52222 Stolberg
Telefon: 02402 / 9516-40, Fax: 02402 / 9516-65
E-Mail: skfstolberg@t-online.de

 

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Stolberg e. V.
-Betreuungsverein-
Foxiusstraße 2, 52223 Stolberg
Ansprechpartner: Herr Leonbacher
Telefon: 02402 / 81007, Fax: 02402 / 87827
E-Mail: skm-stolberg@t-online.de


Auch die Pflegestützpunkte in der StädteRegion Aachen und die Servicestelle Hospiz informieren über die o. a. Thematik, insbesondere über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Für weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten in der StädteRegion Aachen bitte hier klicken


Für weitere Informationen zur Servicestelle Hospiz bitte hier klicken


 

 

Kontakt
Amt für Altenarbeit der StädteRegion Aachen
Adresse Mauerfeldchen 29
52146 Würselen
Telefon 0241 / 51 98 - 54 27
Fax 0241 / 51 98 - 54 30
eMail info@pflege-aachen.de